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31.12.23
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Von Christian Franz
Lüneburg
Der Regionalverband Braunschweig steht ohne Windkraft-Satzung da. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das 2020 nach fast neun Jahren Planungszeit geänderte Raumordnungsprogramm für unwirksam erklärt.
Geklagt hatten die Samtgemeinde und die Gemeinde Meinersen aus dem Kreis Gifhorn, die sich gegen das 121 Hektar große Vorranggebiet Seershausen I im Westen desgleichnamigen Dorfes wandten.
Sowohl die Dorfentwicklung als auch das kommunale Schulzentrum seien beeinträchtigt. Elf rund 200 Meter hohe Rotoren wollte ein Investor errichten.
Der Regionalverband warnte in einer Stellungnahme vor einer "Verspargelung" der Landschaft durch Windräder, die ab sofort als rechtlich privilegierte Projekte praktisch überall genehmigt werden müssten.
Durch die regionsweit 49 Vorranggebiete mit 6800 Hektar Fläche wollte der Regionalverband die Windparks auf 1,3 Prozent der Fläche zwischen Harz und Heide konzentrieren.
Zum Bestand von 390 hätten bei Ausnutzung aller Flächen etwa 250 Rotoren hinzukommen können. Erste neue Windparks sind bereits in Betrieb, andere genehmigt.
Für diese Vorhaben gibt der Regionalverband Entwarnung: "Ihr Bestand ist gesichert", beteuern Verbandschef Detlef Tanke und Erste Verbandsrätin Anna Weyde.
Die Meinersener hatten in dem Normenkontrollverfahren - das ist eine Klage gegen eine staatliche Vorschrift - kritisiert, der Regionalverband habe Einwände gegen das Seershausener Vorranggebiet ausser Acht gelassen.
Der Antrag lautete, das Gebiet zu streichen. Meinersen argumentierte, es gebe innerhalb der Samtgemeinde besser geeignete Flächen, vorallem im benachbarten Ort Hillerse.
2016 hatte der damals schon amtierende Verbandschef Tanke für Aufsehen gesorgt, weil er als dortiger Bürgermeister Unterlagen an eine Bürgerinitiative weiter gab.
Deren Recherchen verringerten die Flächengröße knapp unter die Ausschluss-Schwelle.
Das Oberverwaltungsgericht stützte sein Urteil auf zwei andere Mängel. Formal fehlt dem Raumordnungsprogramm der Satzungsbeschluß samt Verkündung nach letzten änderungen durch die Genehmigungsbehörde, das Amt für regionale Landentwicklung.
Keine Petitesse, sondern ein schwerwiegender "Ewigkeitsfehler", der nicht verjährt.
Inhaltlich stolperte der Senat um Richter Kristofer Kurbjuhn über eine Tiefflugschneise für Bundeswehr-Hubschrauber. Die Armee hatte den Seershausener Korridor in derletzten Offenlegung von 2018 ausdrücklich für sich reklamiert.
Der Regionalverband habe nicht sicher sein können, daß sich in der Vorrangfläche ein Windpark bauen lasse. Das Urteil ist rechtskräftig.
Revision ist nicht zugelassen.
Quelle: Braunschweiger-Zeitung vom 15.12.2022