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Von Christian Franz
Lüneburg
Die Mitgliedsgemeinde Meinersen klagt gegen die Windkraft-Planung des Regionalverbands Braunschweig. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gibt ihr in dem Normenkontrollverfahren Recht.
Das gesamte Raumordnungsprogramm von 2020 ist seit Mittwoch Makulatur.
Was ist passiert?
Das Raumordnungsprogramm für 49 Windparks mit bis zu 250 neuen Windrädern brauchte nach fast neun Jahren Planungsdauer zwei Anläufe.
Die Idee: Außerhalb der 6800 Hektar soll es dann keine ungesteuerte Verspargelung durch XXL-Rotoren geben.
Das Amt für regionale Landentwicklung verweigerte aber nach dem Satzungsbeschluss im März 2019 die Genehmigung. Nach einjähriger Nachbesserung sagte die Behörde ja.
Die Verbandsversammlung billigte die erzielte Einigung im März 2020 per Beschluss.
Das Oberverwaltungsgericht sagt nun: Das reicht nicht. Die gesamte Satzung hätte in der geänderten Fassung neu beschlossen werden müssen.
Dass dieser Satzungsbeschluss fehlt, ist ein "Ewigkeitsfehler" - ein entscheidender Makel.
Rechtsanwalt Professor Reinhard Hendler argumentierte für den Regionalverband vergeblich, die änderungen seien lediglich redaktionelle Klarstellungen und Erläuterungen, damit das Landesamt den Verband verstehe.
Die beisitzende Richterin Kerstin Meyer beschrieb die Aufgabe, vor der alle Planerstehen: "So eine Planung juristisch sicher zu machen, ist die Hölle." Der Verband ist nun im Fegefeuer.
Gibt es auch inhaltlich Probleme?
Ja. Der 12.Senat stieß sich dem Umgang mit Vorbehalten der Bundeswehr zu einem Tielflug-Korridor in Seershausen: Richter Kristofer Kurbjuhn lehnte sich mit Kritik am Militär weit aus dem Fenster:
"Da gibt es zu unterschiedlichen Zeiten von unterschiedlichen Stellen unterschiedliche Aussagen." Doch gerade deswegen habe der Regionalverband nicht einfach annehmen dürfen, es werde schon klappen. Denn: Damit die gewünschte Ausschlusswirkung andernorts funktioniere, müsse es in den Vorranggebieten eine verbindliche Sicherheit geben.
Und dann ließ das Gericht eine Einlassung des pensionierten Regionalplaners Siegfried Thom im Publikum zu: Er habe es von der Bundeswehr schriftlich per Mail gehab, dass mindestens zehn, eigentlich sogar alle elf von dem
Investor Baywa Renewable Energies geplanten Windräder in das 123 Hektar große Seershausener Vorranggebiet passten. Wo das denn im dicken Raumordnungsprogramm vermerkt sei, wollte der Richter wissen.
Antwort: Nirgends. Die entscheidenden Leute hätten es doch gewusst. Da spielte die Posse von 2016, als Verbandschef Tanke ein drohendes Windkraft-Gebiet in seinem Heimatort Hillerse mit Unterstützung
einer Bürgerinitiative aussortieren ließ, gar keine Rolle mehr.
Was sagen die Seershausener?
Anwohner Dirk Pollmeier von der Bürgerinitiative sagte: "Uns hätte es gereicht, das hiesige Vorranggebiet zu eliminieren. Wir haben immer gesagt, es gibt handwerkliche Fehler"
Das Urteil helfe, selbst wenn jetzt Investoren überall freie Bahn hätten: "In Seershausen kann nicht gebaut werden."
Auch Meinersens Anwalt Dr. Christoph Eichhorn sagte: "So schnell geht das mit neuen Windrädern nicht. Da müsste für jeden Standort ein neues Bauleitverfahren angeschoben werden.&qout;
Samtgemeindebürgermeisterin Karin Single sagte: "Wir sind sehr zufrieden. Wir haben erreicht, was wir wollten."
Für Seershausen sei längst ein Bebauungsplan mit dem Schwerpunkt Windkraft angeschoben. Die Planung in der Samtgemeinde Meinersen solle auf alle vier Mitgliedsgemeinden ausgeweitet werden - einschließlich Hillerse.
Was sagt der Regionalverband?
"Wir bedauern den Ausgang des Verfahrens. Es setzt die Ausschlusswirkung in allen Kommunen außer Kraft", sagte die Erste Verbandsrätin Anna Weyde.
Windräder könnten nun als privilegierte Vorhaben überall durchgesetzt werden, mahnte der Verband in einer Pressemitteilung.
Schlimmer noch: "Es droht eine Verspargelung unserer Region." Also außerhalb von Siedlungen und wo keine anderen wichtigen Gründe dagegen sprechen.
Noch in Lüneburg kündigte Verbandschef Detlef Tanke an: "Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, die Ausschlusswirkung zu sichern."
Anwalt Hendler sagte zu laufenden Genehmigungsverfahren für die nunmehr gestrichenen Vorranggebiete: "Sie haben eine hohe Chance auf Zulässigkeit."
Allein im Kreis Gifhorn sind es beispielsweise sieben offene Verfahren. Sechs Parks sind dort genehmigt. Für sie gilt Bestandsschutzauch in der Bauphase.
Eines gab Verbandsrätin Weyde noch zu bedenken: Sie kenne gar keine Windkraft-Planung, die vor Gericht Bestand gehabt habe. Die Frage stelle sich daher, ob nicht die juristischen Anforderungen überprüft werden müssten.
Was die Windkraft-Planung angeht, steht der Verband längt in einer neuen Runde: Die Planungsabsicht ist seit 2018 angekündigt.
Mit gesteigertem Konfliktpotenzial: 2,2 Prozent WindVorrangfläche statt 1,5 Prozent. Geringere Abstände zwischen Windparks als bislang fünf Kilometer. Und erstmals Windräder in Wäldern.
Quelle: Braunschweiger-Zeitung vom 15.12.2022